Die Reformbestrebungen in der Psychiatrie begannen Mitte der 70er-Jahre des vergangenen Jahrhunderts. Psychiater entwickelten neue Behandlungskonzepte. Parallel dazu gründeten Psychiatrie-Erfahrene und deren Angehörige Initiativen zur Verbesserung der Lage psychisch erkrankter Menschen und deren Familien.
Bis heute ist dieser Prozess noch nicht abgeschlossen. Viele Betroffene – Psychiatrie-Erfahrene und deren Angehörige - sind allein gelassen und schlecht versorgt. Die psychiatrische Versorgung ist nach wie vor sehr lückenhaft. Vor allem im ambulanten Bereich und bei Schwerkranken besteht Handlungsbedarf.
Die AANB hat damit begonnen, eine Liste signifikanter Handicaps zu erstellen. Diese Liste bezieht sich auf den Bedarf an Unterstützung im Alltag, auf das fehlende Angebot von sinnvoller Beschäftigung und vor allem auf die ambulante medizinische Versorgung schwer erkrankter Menschen ().
Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen (AANB) arbeiten - zusammen mit den Vertretern der Psychiatrie-Erfahrenen und professionell in der Psychiatrie Beschäftigten – in den kommunalen psychiatrischen Gremien, im Niedersächsischen Landesfachbeirat, im Ausschuss nach § 30 des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) und in den Besuchskommissionen des Landes Niedersachsen und Bremen.
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