
Der Umgang und die Behandlung von psychisch Erkrankten haben sich über viele Jahrzehnte wesentlich verbessert mit Blick auf Fürsorge, Hilfsangebote, Selbstbestimmung und wirksamen Behandlungsmethoden. Dennoch berichten Betroffene und Angehörige auch heute noch von wesentlichen Defiziten im psychiatrischen Bereich, die von den zuständigen politischen Gremien verbessert werden könnten.
Deshalb engagieren sich Angehörige der AANB (i.W. Vorstandsmitglieder) in Gremien, die sich mit solchen Themen beschäftigen.
Quelle: Bild von freepikDie AANB ist vertreten in folgenden Gremien:
01
Psychiatrieausschuss des Landtages(Ausschuss nach § 30 des Nieders. Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG))
Die berufenen Mitglieder des Ausschusses kommen aus den verschiedensten Bereichen des sozialpsychiatrischen Systems und beraten die Landespolitik hinsichtlich psychiatrischer Fragestellungen. Eine wesentliche Aufgabe des Expertengremiums ist die Feststellung von Problemen und Mängeln (z. B. Besuchskommissionen) und das Berichten an das Sozialministerium, um Verbesserungen zu erzielen.
02
Arbeitskreis Gemeindepsychiatrie
Der Arbeitskreis Gemeindepsychiatrie (AKG) ist die Vollversammlung des Sozialpsychiatrischen Verbundes der Region Hannover, sorgt für die Zusammenarbeit der Anbieter von Hilfen und für die Abstimmung der Hilfen (§8 NPsychKG) und tagt monatlich. Die Einbeziehung von Psychiatrie-Erfahrenen und Angehörigen in die Gremien des Sozialpsychiatrischen Verbundes ist ein wesentliches Strukturmerkmal und gewährleistet die frühzeitige und nachhaltige Beteiligung an den fachlichen Diskussionsprozessen.
Es gibt dort aktuell 11 Fachgruppen zu einschlägigen Themen sowie Sektorarbeitsgemeinschaften (SAG‘s), die die räumliche Vernetzung von Hilfsangeboten sicherstellen.
03
Der Regionale Fachbeirat Psychiatrie
Der Regionale Fachbeirat Psychiatrie (RFP) berät die Dezernentin des DezernatesSoziales, Teilhabe, Familie und Jugend der Region Hannover in allen sich aus dem NPsychKG und den psychiatrischen Angeboten und Bedarfen ergebenden Fragen. Der RFP tagt vierteljährlich.
04
Ombudsstelle Region Hannover – Beschwerdeannahme- und Vermittlungsstelle für Psychiatrie-Erfahrene und ihre Angehörigen
Die Ombudsstelle arbeitet unabhängig, vertraulich und kostenlos. Neben Profis des Sozialpsychiatrischen Verbundes sind mehrere ehrenamtliche Mitglieder vertreten, wie u. a. je 1 Vertreter/Vertreterin der Psychiatrie-Erfahrenen und der Angehörigen (AANB e. V.).
05
Notfall-Management – Fachgruppe „Krisen- und Notfalldienst“
In diesem Gremium wird versucht, den psychiatrischen Krisen-und Notfalldienst zu optimieren in Zusammenarbeit mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst, der KVN, der Polizei und den Rettungsdiensten.
06
Landesverbände und Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen
Im Bundesverband sind wir vertreten und zu den anderen Landesverbänden pflegen wir themenbezogene Kontakte.
Folgende Forderungen werden von der AANB in den o.g. Gremien adressiert:
- Änderung des NPsychKG´s dahingehend, dass Vorgehensweisen vorgeschlagen werden für den Umgang mit Erkrankten ohne Krankheits- und Behandlungseinsicht und ohne Selbst- oder Fremdgefährdung, da für diesen Personenkreis keine ausreichenden Regelungen bestehen und die Erkrankten deshalb oft durch das Raster der sozialpsychiatrischen Hilfe fallen und Angehörige keine Hilfe organisieren können.
- Mehr ambulante und aufsuchende psychiatrische Versorgung, da viele Betroffene den Weg zum Psychiater scheuen bzw. nicht bewältigen können.
- Eine langfristige Begleitung durch eine Bezugsperson (Peer-Begleitung) und einen Case Manager mit persönlicher Verantwortung dem kranken Familienmitglied und dessen Angehörigen gegenüber und bei deren Auswahl die Betroffenen ein Mitspracherecht haben.
- Ausreichende finanzielle Ausstattung des sozialpsychiatrischen Bereichs in den Kommunen und in der Region.
- Behebung des Mangels an Psychiatern, Psychotherapeuten und psychiatrisch geschulten Pflegekräften, sowohl durch verstärkte Ausbildungsanreize als auch durch bessere Bezahlung, insbesondere im öffentlichen Dienst.
- Organisation eines regionalen Krisenzentrums für psychisch Erkrankte, das „24/7“ , also rund um die Uhr und auch an Wochenenden einsatzfähig ist und Hilfeleistungen in akuten Fällen erbringen kann.
- Landesweite Versorgungsverpflichtung für alle psychisch Kranken, die nicht auf betroffene Familien verlagert werden darf; Abstürze in Isolation und Obdachlosigkeit sind unbedingt zu verhindern.
- Akzeptanz der betroffenen Familien als gleichberechtigte Gesprächspartner.
- Wir fordern die trialogische Einbindung von Angehörigen in Kliniken und Arztpraxen. Angehörige sollen bei Diagnose und Therapie der psychisch Erkrankten wie selbstverständlich eingebunden werden. Wir kennen den Erkrankten am besten, können Auskunft geben, begleiten und unterstützen gerne bei der Therapie
- Aufklärung der Öffentlichkeit unter strikter Vermeidung von Stigmatisierung.
- Verbesserung der Schulungsangebote für Angehörige psychisch Erkrankter (s.a. Angehörigen Akademie). Wir fordern Psychoedukation für Angehörige.
- Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten zur Verhinderung des „Drehtüreffektes“, der bedeutet, dass psychisch Erkrankte nach Behandlung in der Klinik zu schnell entlassen werden und nach kurzer Zeit wieder neu eingewiesen werden.
- Bessere Vernetzung der vielfältigen Angebote im sozialpsychiatrischen Bereich und multidisziplinäre Behandlung von psychischen Erkrankungen (Medikamenten-Nebenwirkungen, Suche nach körperlichen Ursachen, Behandlung von Begleiterkrankungen etc.).
- Beseitigung der Kostenträgervielfalt und Vermeidung von Versorgungslücken.
- Arbeits- und Beschäftigungsangebote, Maßnahmen zur Arbeitsrehabilitation sowie Eingliederungshilfen müssen sichergestellt werden. Wir fordern wirksame soziale Teilhabe und berufliche Reintegration durch mehr geschützte begleitete Arbeitsmöglichkeiten.
- Abstriche bei der ärztlichen Qualifikation sind zu vermeiden; insbesondere Zwangseinweisungen in eine Klinik müssen von einem Facharzt für Psychiatrie vorgenommen werden, um unnötige Einweisungen zu vermeiden, die traumatische Folgen haben können.
- Erkannte wesentliche Mängel in Kliniken (z.B. durch Besuchskommissionen) im pflegerischen, baulichen oder organisatorischen Bereich müssen konsequent unter Begleitung durch die Aufsichtsbehörde beseitigt werden.
Weitere und detailliertere Informationen
zur Gremienarbeit der AANB finden sie im
