Überarbeitung des NPsychKG

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Seit Längerem ist das NPsychKG (Niedersächsisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke) in Überarbeitung. Aktuell wurde ein Entwurf fertiggestellt, zu dem alle Verbände im sozialpsychiatrischen Bereich Stellung nehmen konnten. Die AANB verfolgt diese Aktivitäten sehr genau und hat eine Stellungnahme zu dem neuesten Entwurf abgegeben. Des weiteren sind wir im Psychiatrieausschuss des niedersächsischen Landtags vertreten; auch dieser hat eine Stellungnahme verfasst, und wir konnten einige uns wichtige Punkte auch in dieser Stellungnahme unterbringen.

Insgesamt ist der Entwurf aus unserer Sicht ein Schritt in die richtige Richtung.

  • Erstmals ist nun eine Fallkonferenz für komplexere Fällen vorgesehen, was wir seit längerem fordern.
  • Die Datenschutz Richtlinien für solche Fälle wurden angepasst, so dass unterschiedliche Behörden zusammenarbeiten können, um psychisch Erkrankten die notwendige Hilfe zukommen zu lassen.
  • Der Begriff Gefahr wurde neu definiert.
  • Der Bereich Jugendpsychiatrie ist nun mit erfasst.
  • Der Sozialpsychiatrische Dienst wurde aufgewertet, ihm obliegt nun die Koordination in Krisensituationen, und er soll auch verstärkt aufsuchend tätig werden.
  • Das Entlassungsmanagement aus Kliniken wurde neu geregelt.

In der AANBStellungnahme haben wir noch gefordert, dass Einweisungen ausschließlich von einem Facharzt für Psychiatrie eingeleitet werden dürfen, dass der SpDi 24/7 rund um die Uhr erreichbar sein muss und dass eine präzise Regelung eingefügt wird, wie bei Krankheitsuneinsichtigkeit vorzugehen ist.

Der Entwurf geht nun durch die politischen Gremien. Man darf gespannt sein, ob es noch wesentliche Änderungen durch die Fraktionsdiskussionen geben wird.